Untersagung des Besuches und der Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen
Untersagung des Besuches und der Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen
Untersagung des Besuches und der Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzenhttps://www.wbg-aufbau.de/wp-content/themes/blade/images/empty/thumbnail.jpg150150Candy GohlkeCandy Gohlkehttps://secure.gravatar.com/avatar/115477232123b8faf1fa44cbaa0e5312da9ebdda3bc197237eedc11b3c5e14d4?s=96&d=mm&r=g
Die Spielplätze dürfen seit dem 09.05.2020 entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen wieder genutzt werden.