Mieter beim Lesen der Satzung der WBG "Aufbau"

Wohnen in Gemeinschaft

Die Satzung der WBG „Aufbau“ Strausberg

Unsere Satzung beinhaltet Informationen über:

I. Firma und Sitz der Genossenschaft
§ 1 Firma und Sitz

II. Gegenstand der Genossenschaft
§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

III. Mitgliedschaft
§ 3 Mitglieder
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Eintrittsgeld
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft
§ 8 Übertragung des Geschäftsguthabens
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall
§ 10 Ausschließung eines Mitgliedes
§ 11 Auseinandersetzung

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 12 Rechte der Mitglieder
§ 13 Wohnliche Versorgung der Mitglieder
§ 14 Überlassung von Wohnungen
§ 15 Pflichten der Mitglieder

V. Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben und Haftsumme
§ 16 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben
§ 17 Kündigung weiterer Anteile
§ 18 Ausschluss der Nachschusspflicht

VI. Organe der Genossenschaft
§ 19 Organe
§ 20 Vorstand
§ 21 Leitung und Vertretung der Genossenschaft
§ 22 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes
§ 23 Aufsichtsrat
§ 24 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates
§ 25 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates

§ 26 Sitzungen des Aufsichtsrates
§ 27 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat
§ 28 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat
§ 29 Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
§ 30 Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter
§ 31 Vertreterversammlung
§ 32 Einberufung der Vertreterversammlung
§ 33 Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung
§ 34 Zuständigkeit der Vertreterversammlung
§ 35 Mehrheitserfordernisse
§ 36 Auskunftsrecht

VII. Rechnungslegung
§ 37 Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses
§ 38 Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss

VIII. Rücklagen, Gewinnverteilung und Verlustdeckung
§ 39 Rücklagen
§ 40 Gewinnverwendung
§ 41 Verlustdeckung

IX. Bekanntmachungen
§ 42 Bekanntmachungen

X. Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband
§ 43 Prüfung

XI. Auflösung und Abwicklung
§ 44 Auflösung