Wahlaufruf

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Wahlaufruf

Gemäß Satzung § 23 der WBG „Aufbau“ Strausberg eG sind die Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit endet, durch Neuwahl zu ersetzen.

Für die Besetzung des Aufsichtsrates bittet der Vorstand um Kandidatenvorschläge.

Der/die Kandidat(in) muss persönlich Mitglied der Genossenschaft sein.

Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch:

  • den/die Bewerber(in) selbst,
  • einzelne oder mehrere Genossenschaftsmitglieder,
  • den Aufsichtsrat,
  • den Wahlvorstand

Der/die Kandidat(in) sollte bereit sein, auf Anfrage über seine/ihre Voraussetzungen und die Gründe seiner/ihrer Bewerbung Auskunft zu geben.

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt auf der Vertreterversammlung am Dienstag, dem 9. Juni 2020.

Vorschläge für die Wahl sind bis Freitag, den 08. Mai 2020 in der Geschäftsstelle der WBG „Aufbau“ Strausberg eG einzureichen.